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Auffälligkeiten


Eine Legasthenie kann nur ein Spezialist feststellen. Treten mehrere der folgenden Auffälligkeiten auf sollten Sie bzw. die Lehrkraft Ihres Kindes hellhörig werden und einen Legasthenietest in Erwägung ziehen. 

Gewisse Auffälligkeiten im Vorschulalter können, müssen jedoch nicht, Anzeichen für eine Legasthenie sein, z.B.

  • keine oder verkürzte Krabbelphase
  • schlechte Körperkoordination, häufiges Stolpern
  • Probleme beim Sprechenlernen und Reimen
  • Ungeschicklichkeit mit Besteck, beim Binden von Schuhbändern etc.

Auffälligkeiten im Verlauf der Schulzeit

  • große Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens
  • das Kind macht viele Fehler beim Lesen und Schreiben
  • leichte Ablenkbarkeit bei der Arbeit mit Buchstaben
  • unleserliches Schriftbild
  • stockendes langsames Lesen, häufige Selbstkorrektur
  • das Kind versteht den Sinn des Gelesenen nicht
  • langsames Schreiben, Auslassen oder Vertauschen von Buchstaben
  • Verwechslung ähnlicher Buchstaben
  • mehrere unterschiedliche Schreibweisen eines Wortes in einem Text
  • das Kind schreibt und liest sehr ungern
  • zusätzliches Üben bringt keine spürbare Verbesserung
  • Schwierigkeiten beim Erlernen der Uhrzeit
  • scheinbare Seh- und Hörprobleme
  • Probleme mit fremden Sprachen etc.
  • das Kind zeigt Verhaltensauffälligkeiten, z.B. hat es Schulangst, ist aggressiv, hat ein geringes Selbstwertgefühl etc.

Bitte besprechen Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes Ihre Vermutung bzw. das Ergebnis eines durchgeführten Legasthenietests und die weitere  Vorgehensweise. Eine verständnisvolle Lehrkraft kann durch ihr Verhalten einem legasthenen Kind den Schulalltag maßgeblich erleichtern und dafür sorgen, dass die Motivation und vor allem das Selbstwertgefühl Ihres Kindes erhalten bleiben (indem sie das Kind z.B. seine Leistung möglichst oft mündlich erbringen lässt).

Außerdem sollte die Lehrkraft darauf achten, dass die MitschülerInnen des Kindes die Problematik verstehen. Anhand von bestehenden Gesetzen (siehe Link unten) hat die Lehrkraft (bzw. die Schule) die Möglichkeit, legasthene Kinder, bei denen eine Legasthenie von einem Spezialisten festgestellt wurde, wohlwollend zu beurteilen. Das setzt aber voraus, dass sie über die Problematik informiert ist und mit entsprechendem Verständnis reagiert. Wichtig und unabdingbar ist die Bereitschaft aller Beteiligten, eine Verbesserung der Leistungen zu erreichen.

 

Download: Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums Baden-Württemberg "Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und besonderem Förderbedarf", speziell Pos. 2.3.2 "Besonderheiten bei Schülern mit Schwierigkeiten beim Lesen oder Rechtschreiben" (ab Seite 2 unten). 

Legasthenie/LRS-Erlass des Kultusministeriums Baden-Württemberg


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