legasthenietraining-ewert.de

 

 

 

AFS-Test: € 150,--

Dies beinhaltet:

- Informationsgespräche/Anamnesegespräch

- Durchführung des AFS-Tests mit vorheriger gründlicher Fehleranalyse

 

- ausführliche Besprechung des Testergebnisses

 

Pädagogisches Gutachten: € 42,--

Erstellung eines pädagogischen Gutachtens zur Vorlage bei der Schule

 

Trainingsplan: € 42,--

Erstellung eines Trainingsplanes anhand der Ergebnisse des AFS-Tests

 

Trainingsstunde: € 42,--

Jede 60-minütige Trainingsstunde wird von mir individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt und vorbereitet, sodass ein effektives Training gewährleistet ist.

Die Abrechnung der Trainingsstunden erfolgt jeweils zum Monatsende. Selbstver-ständlich werden nur die tatsächlich durchgeführten Trainingsstunden eines Monats berechnet. Außerdem gibt es keine Vertragslaufzeiten.

Trainingsstunden während der Schulferien können individuell vereinbart werden. Gerne biete ich während der Schulferien auch Intensivkurse an.

 


  

Eventuelle Kostenübernahme

Die Kosten für das Legasthenietraining werden nicht von den Krankenkassen über-nommen, sodass die Trainingsstunden privat bezahlt werden müssen.

Unter den nachfolgend genannten Umständen wird eine Kostenerstattung allerdings vom Jugendamt bewilligt.

Es ist möglich, beim Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe wegen drohender seelischer Behinderung“ zu stellen. Nach § 35a SGB VIII muss nachgewiesen werden, dass das seelische Wohl des Kindes durch die Legasthenie stark bedroht ist. In diesem Fall muss ein Kinder- bzw. Jugendpsychiater oder -psychotherapeut ein entsprechendes Gut-achten mit ICD-10 Diagnose (Internationale Klassifikation der Krankheiten der Welt-gesundheitsorganisation WHO) erstellen. Da legasthene Menschen sehr häufig einer übermäßigen seelischen Belastung ausgesetzt sind (also von seelischer "Behinderung" bedroht sein können) kann mit entsprechendem Nachweis beim Jugendamt erreicht werden, dass die Kosten für das Legasthenietraining übernommen werden. Ich bin vom Jugendamt Rhein-Neckar anerkannt und dort gelistet.

§ 27 SGB VIII: Hilfe durch das Jugendamt als Hilfe zur Erziehung, allerdings hat der Weg über die Eingliederungshilfe Vorrang.

Beim Finanzamt können Aufwendungen für eine außerschulische Legasthenie-Therapie als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden. Die Voraus-setzung hierfür ist allerdings, dass ein amtsärztliches Gutachten die Notwendigkeit der Behandlung nachweisen muss und es muss bestätigen, dass die Legasthenie im konkreten Fall eine Krankheit darstellt und die Behandlung zu ihrer Heilung oder Linderung not-wendig ist.

Erwachsene legasthene Menschen, die ein Legasthenietraining in Anspruch nehmen, um in den Beruf eingegliedert werden zu können, können eventuell bei der Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine einlösen.

info@legasthenietraining-ewert.de  |  Telefon: 06205-3645891